Generell: Tragen Sie auf Ihrem E-Bike immer einen Helm der Norm EN 1078. In der Schweiz sind Velohelme für E-Bikes zugelassen, für schnelle E-Bikes mit Tretunterstützung bis 45 km/h sind sie sogar obligatorisch. Dasselbe gilt auch für mittransportierte Kinder. Auf dem Schweizer Markt sind auch spezielle E-Bike-Helme zugelassen, die die niederländische Norm NTA 8776 erfüllen. Aber: Ein Airbag-Helm (wie der schwedische Hövding) ist auf schnellen E-Bikes nicht erlaubt, da er die Norm EN 1078 nicht erfüllt.
Erkundigen Sie sich unbedingt über die Regeln und Bestimmungen vor Ort, wenn sie im Ausland E-Bike fahren möchten. Diese können stark von denjenigen in der Schweiz abweichen.